Marke anmelden beim DPMA: Ablauf, Kosten und Dauer aus der Praxis

DPMA - Markenanmeldung

Anfang August habe ich Prust.Digital als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, am 1. September 2026 war sie eingetragen. Knapp vier Wochen – schneller, als ich erwartet hatte. Weil ich vorher vor allem widersprüchliche Angaben zu Kosten und Dauer gefunden habe, hier der Ablauf so, wie er tatsächlich war, mit den aktuellen Gebühren und den Punkten, an denen ich mich vorher gern besser informiert hätte.

Warum überhaupt eine Marke anmelden?

Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das exklusive Recht, ein Zeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu nutzen – und anderen die Nutzung zu untersagen. Für Händler und Dienstleister sind vor allem drei Punkte praktisch relevant:

  • Namensschutz mit Beweiskraft. Registernummer und Anmeldetag sind dokumentiert. Wer später einen ähnlichen Namen nutzt, lässt sich damit belastbar in die Schranken weisen.
  • Zugang zu Plattform-Programmen. Für die Amazon Brand Registry und vergleichbare Markenschutzprogramme ist eine eingetragene Marke Voraussetzung.
  • Verhandlungsposition. Bei Domain-Streitigkeiten, Social-Media-Handles oder Nachahmern ist eine Marke das deutlich stärkere Argument als ein bloßer Firmenname.

Ebenso wichtig ist, was eine Marke nicht bringt: Sie ist kein Google-Rankingfaktor. Suchmaschinen lesen das Markenregister nicht aus. Wer sich von einer Anmeldung bessere Positionen verspricht, wird enttäuscht – der Nutzen liegt im Rechtlichen und im Vertrauen, das eine belegbare Unternehmensidentität schafft, nicht in der Sichtbarkeit.

Wortmarke oder Wort-Bildmarke?

Das ist die erste Entscheidung, und sie wird oft zu schnell getroffen. Die Wortmarke schützt den Namen unabhängig von Schrift, Farbe und Layout – sie greift also auch dann, wenn Sie Ihr Logo später überarbeiten. Die Wort-Bildmarke schützt genau die angemeldete Gestaltung; ändern Sie das Design, passt der Schutz nicht mehr sauber zum tatsächlich genutzten Zeichen.

Enthält Ihr Name beschreibende Bestandteile, die als Wortmarke allein nicht eintragungsfähig wären, kann die Wort-Bildmarke der einzige Weg sein – dann aber mit dem Bewusstsein, dass sich der Schutz stark auf die Gestaltung stützt.

Welche und wie viele Klassen?

Marken werden nicht pauschal geschützt, sondern für bestimmte Waren- und Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation. Bis zu drei Klassen sind in der Grundgebühr enthalten, jede weitere kostet extra. Zwei Fehler sind typisch:

  • Zu eng angemeldet. Wer nur die heutige Tätigkeit abdeckt, steht bei einer Geschäftserweiterung ohne Schutz da – und eine Nachmeldung bekommt einen späteren Zeitrang.
  • Zu breit angemeldet. Klassen, in denen Sie gar nicht tätig sind, kosten Geld und können nach fünf Jahren wegen Nichtbenutzung angegriffen werden.

Die brauchbare Faustregel: das aktuelle Geschäft vollständig abbilden plus die Bereiche, in die eine Erweiterung realistisch ansteht – nicht alles, was denkbar wäre.

Was eine Marke beim DPMA kostet

PositionGebühr
Anmeldung elektronisch (bis 3 Klassen)290 €
Anmeldung auf Papier (bis 3 Klassen)300 €
Jede weitere Klasse ab der vierten100 €
Beschleunigte Prüfung (optional)200 €
Verlängerung nach 10 Jahren (bis 3 Klassen)750 €
Verlängerung, jede weitere Klasse260 €

Zwei Dinge, die man kennen sollte: Die Anmeldegebühr ist eine Antragsgebühr – sie wird nicht erstattet, wenn die Marke am Ende nicht eingetragen wird. Und die Zahlungsfrist beträgt drei Monate ab Eingang der Anmeldung; wer nicht zahlt, dessen Anmeldung gilt als zurückgenommen.

Wie lange es dauert

In meinem Fall: angemeldet am 5. August 2026, eingetragen am 1. September 2026 – knapp vier Wochen. Das ist ausdrücklich kein Richtwert, sondern ein günstiger Verlauf. Je nach Auslastung des Amtes und Klarheit der Anmeldung sind mehrere Monate ebenso normal. Wer es eilig hat, kann die beschleunigte Prüfung beantragen.

Urkunde des Deutschen Patent- und Markenamts über die Eintragung der Marke Prust.Digital, Nummer 30 2026 242 777, angemeldet am 5. August 2026 und eingetragen am 1. September 2026
Die Eintragungsurkunde des DPMA: angemeldet am 5. August 2026, eingetragen am 1. September 2026. Zum Vergrößern anklicken.

Wichtig für die Planung: Mit der Eintragung ist die Sache noch nicht endgültig durch. Nach der Veröffentlichung läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist, in der Inhaber älterer Rechte gegen die Marke vorgehen können.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Recherche. Im DPMAregister und darüber hinaus prüfen, ob identische oder verwechselbar ähnliche Zeichen in Ihren Klassen bereits existieren. Das DPMA prüft das nämlich nicht für Sie.
  2. Markenform und Klassen festlegen. Wortmarke oder Wort-Bildmarke, dazu das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen.
  3. Anmelden. Online über DPMAdirektWeb; das spart zehn Euro gegenüber Papier und vermeidet Formfehler.
  4. Gebühr zahlen. Innerhalb von drei Monaten, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
  5. Prüfung und Eintragung. Das Amt prüft absolute Schutzhindernisse. Danach Veröffentlichung – und die dreimonatige Widerspruchsfrist läuft.

Der Punkt, den ich unterschätzt hatte

Das DPMA prüft bei der Anmeldung nur absolute Schutzhindernisse – also ob das Zeichen überhaupt eintragungsfähig ist, etwa weil es rein beschreibend wäre. Ob Ihre Marke ältere Rechte Dritter verletzt, prüft das Amt nicht. Diese Verantwortung liegt vollständig bei Ihnen, und sie endet nicht mit der Eintragung: Auch die Überwachung, ob später jemand ein ähnliches Zeichen anmeldet, ist Ihre Aufgabe.

Praktisch heißt das: Die Recherche vor der Anmeldung ist der eigentlich wichtige Teil, nicht das Ausfüllen des Formulars. Und noch ein kleines Detail mit Abmahnpotenzial: Das ® dürfen Sie erst nach der Eintragung führen – vorher ist es irreführend. Das amerikanische ™ hat in Deutschland keine eigenständige rechtliche Bedeutung.

Lohnt sich das für einen Onlineshop?

Wenn der Name das Geschäft trägt – also Kunden ihn suchen, wiedererkennen und weiterempfehlen –, dann ja. Rund 300 Euro für zehn Jahre Schutz sind gemessen daran überschaubar, besonders im Vergleich zu den Kosten eines erzwungenen Namenswechsels nach einem Widerspruch. Wenn der Name dagegen austauschbar ist und Sie ohnehin überlegen, ihn zu ändern, warten Sie besser, bis er steht.

In regulierten Branchen kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Dort ist Vertrauen ein Teil des Geschäftsmodells, und eine belegbare Unternehmensidentität zahlt darauf ein. Welche Pflichten dort sonst noch gelten, steht auf der Seite Onlineshop in regulierten Branchen; die häufigsten formalen Fehler sammelt der Beitrag zu den Abmahnfallen im Onlineshop.

Häufige Fragen

Was kostet eine Markenanmeldung beim DPMA?

Die Grundgebühr beträgt 290 Euro bei elektronischer Anmeldung und 300 Euro auf Papier – jeweils für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Eine beschleunigte Prüfung kostet zusätzlich 200 Euro. Die Gebühr ist eine Antragsgebühr: Sie wird auch dann nicht erstattet, wenn die Marke am Ende nicht eingetragen wird.

Wie lange dauert eine Markenanmeldung?

Das schwankt stark. Bei meiner eigenen Anmeldung lagen zwischen Anmeldetag (5. August 2026) und Eintragung (1. September 2026) knapp vier Wochen – das ist zügig. Üblich sind je nach Auslastung des Amtes mehrere Monate. Gegen eine Zusatzgebühr von 200 Euro lässt sich eine beschleunigte Prüfung beantragen.

Wie lange ist eine eingetragene Marke gültig?

Zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Danach lässt sie sich beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern. Die Verlängerung kostet 750 Euro Grundgebühr für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 260 Euro – deutlich mehr als die Erstanmeldung.

Wortmarke oder Wort-Bildmarke – was ist besser?

Die Wortmarke schützt den Namen als solchen, unabhängig von der Gestaltung, und ist damit im Alltag meist der stärkere Schutz. Die Wort-Bildmarke schützt die konkrete Kombination aus Schriftzug und Logo – wer sein Logo ändert, steht dann mit dem alten Schutzumfang da. Wer nur eine Variante anmeldet, wählt in den meisten Fällen die Wortmarke.

Muss ich eine Marke anmelden?

Nein, eine Pflicht besteht nicht. Ohne Eintragung entsteht Schutz nur eingeschränkt, etwa über das Unternehmenskennzeichen oder – bei entsprechender Bekanntheit – über eine Benutzungsmarke. Beides ist im Streitfall aufwendiger zu beweisen als eine eingetragene Marke mit Registernummer.

Brauche ich für die Anmeldung einen Anwalt?

Zwingend nicht; die Anmeldung ist online selbst möglich. Der kritische Teil ist nicht das Formular, sondern die Recherche nach älteren Rechten und die Wahl der Klassen. Wer sich dabei unsicher ist oder in einem umkämpften Umfeld anmeldet, ist mit anwaltlicher Prüfung besser beraten – ein Widerspruch kostet mehr als die Beratung.

Sie bauen gerade eine Marke oder einen Shop auf und wollen das von Anfang an sauber aufsetzen? Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Dieser Beitrag gibt praktische Orientierung aus Unternehmersicht und ist keine Rechtsberatung. Gebührenangaben nach der amtlichen Gebührenübersicht des DPMA; maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben des Amtes. Für die Beurteilung des eigenen Falls – insbesondere bei der Recherche nach älteren Rechten – ist anwaltlicher Rat einzuholen. Stand: September 2026.

Comments are closed

Latest Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.