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Altersprüfung im JTL-Shop einrichten: Funktionsattribut, Prüfweg und Wawi-Feld

Tablet mit dem Dialog einer Altersverifikation und einem Bestätigen-Knopf

Dass ein Onlineshop für Tabakwaren, E-Zigaretten, Alkohol oder Medien ab 18 das Alter seiner Kunden prüfen muss, ist unstrittig. Weniger klar ist für viele Händler, wo im JTL-Shop diese Prüfung eigentlich hängt – an welchem Artikel, an welcher Versandart, und was davon in der Wawi ankommt. Dieser Beitrag beschreibt die technische Seite: die drei Stellen, an denen die Altersgrenze im JTL-Shop definiert wird, die zwei Wege, auf denen im Bestellvorgang geprüft werden kann, und was man eingerichtet haben muss, bevor man den Schalter umlegt.

Stand: 14. Oktober 2026. Dieser Beitrag beschreibt die technische Umsetzung und ersetzt keine Rechtsberatung. Welches Verfahren in Ihrem Fall genügt, ist eine juristische Frage – die rechtliche Einordnung steht im Beitrag Altersverifikation im Onlineshop: welches Verfahren wirklich reicht.

Zwei Stufen, und der Shop deckt nur eine davon ab

Die zweistufige Altersprüfung: links die Prüfung im Bestellvorgang auf dem Smartphone mit Ausweiserfassung, rechts die Kontrolle bei der Zustellung an der Haustür.
Der Shop deckt die linke Stufe ab. Die rechte kauft man beim Paketdienst ein.

§ 10 Abs. 3 und 4 JuSchG verbieten, Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse – und ausdrücklich auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas samt Behältnissen – im Versandhandel an Kinder und Jugendliche abzugeben. Die Rechtsprechung leitet daraus zwei Pflichten ab: Das Alter muss vor dem Versand feststehen, und es muss sichergestellt sein, dass die Sendung danach nicht von einem Minderjährigen entgegengenommen wird. Verstöße kosten nach § 28 JuSchG bis zu 50.000 Euro, und weil die Jugendschutzvorschriften als Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG gelten, kommt die Abmahnung durch Wettbewerber dazu.

Der Shop kann nur die erste Stufe leisten. Die zweite hängt am Versanddienstleister – bei DHL etwa an der Alterssichtprüfung, die der Zusteller bei der Übergabe vornimmt. Welche Leistungen die Paketdienste dafür anbieten und was sie kosten, vergleicht der Beitrag Altersprüfung beim Versand. Wer im Shop sauber prüft und dann ohne Altersnachweis zustellen lässt, hat die Hälfte gemacht. Umgekehrt genauso.

Die drei Stellen, an denen im JTL-Shop die Altersgrenze hängt

JTL-Shop bringt von Haus aus keine Altersprüfung mit. Was der Shop mitbringt, sind die Datenfelder, an denen eine Prüfung ansetzen kann. Jede Lösung – ob gekauftes Plugin oder Eigenbau – nutzt im Kern eine dieser drei Stellen:

  1. Das Funktionsattribut am Artikel. In der JTL-Wawi bekommt der Artikel ein Funktionsattribut, das der Shop auswertet. Üblich ist der Name fsk18. Wichtig: Das ist eine Konvention der Plugins, kein JTL-Standard – jedes Plugin bringt seinen eigenen Vorgabenamen mit, und welcher gilt, steht in dessen Einstellungen. Der Vorteil dieses Wegs: Die Information steht am Artikel in der Warenwirtschaft, also dort, wo das Sortiment ohnehin gepflegt wird.
  2. Artikelnummern oder Versandklassen. Wer sein Sortiment nicht artikelweise auszeichnen will, kann über Artikelnummernmuster (etwa LIQ-*) oder über eine eigene Versandklasse arbeiten. Schnell eingerichtet, aber fehleranfällig: Ein neuer Artikel mit abweichender Nummer rutscht durch, ohne dass es jemand merkt.
  3. Jede Bestellung. Für reine 18+-Sortimente der ehrlichste Weg. Ein Shop, der ausschließlich Liquids verkauft, braucht keine Artikellogik – er prüft immer.

In der Praxis empfiehlt sich Variante 1 für gemischte Sortimente und Variante 3 für reine. Variante 2 ist eine Übergangslösung. Wer sie dauerhaft nutzt, sollte mindestens regelmäßig gegenprüfen, wie viele Artikel das Muster trifft – und ob die Zahl zum Sortiment passt.

Zwei Prüfwege im Bestellvorgang

Abgleich gegen eine Auskunftei

Der SCHUFA-IdentitätsCheck (intern Q-Bit) gleicht Name, Anschrift und Geburtsdatum gegen den Datenbestand der Auskunftei ab und meldet zurück, ob die Person existiert und volljährig ist. Es gibt zwei Zugangswege: direkt mit eigenem Teilnehmervertrag und Zertifikat, oder über einen Dienstleister wie V.O.P, der das Zertifikat stellt und abrechnet. Der zweite Weg ist für kleinere Shops meist der praktikable.

Zwei Punkte, die regelmäßig für Rückfragen sorgen: Der IdentitätsCheck ist keine Bonitätsabfrage und verändert den Score des Kunden nicht. Und er braucht die Einwilligung des Kunden – der Hinweis gehört sichtbar an die Abfrage, nicht in die Datenschutzerklärung allein.

Prüfung der Ausweisdaten im Shop

Die Alternative kommt ohne externen Dienst aus: Der Kunde gibt die Daten aus der maschinenlesbaren Zone seines Ausweises ein, der Shop rechnet die Prüfziffern nach, kontrolliert Gültigkeit und Mindestalter und vergleicht den Namen aus der Ausweiszeile mit der Rechnungsadresse. Was dabei entsteht, ist eine Plausibilitätsprüfung: Sie zeigt, dass die Angaben zu einem echten, gültigen Dokument und zur bestellenden Person passen. Sie zeigt nicht, dass der Ausweis dem Besteller tatsächlich vorliegt.

Deshalb ist dieser Weg allein für den Versand an Verbraucher nicht ausreichend – er trägt nur zusammen mit der Alterssichtprüfung bei der Zustellung. Dafür entstehen keine Kosten je Prüfung, und es verlässt kein Personendatum den Shop. Wenn Sie diesen Weg einsetzen: Ausweisnummern gehören nicht in die Datenbank. Gespeichert werden muss nur das Ergebnis.

Was in die Warenwirtschaft zurücklaufen muss

Der Punkt, der in der Praxis am häufigsten vergessen wird. Eine Altersprüfung, deren Ergebnis nur im Shop steht, hilft dem Versand nicht – dort muss sichtbar sein, ob eine Bestellung geprüft wurde, bevor das Paket gepackt wird. Zwei Felder leisten das:

  • Ein Auftragsattribut am Auftrag. Es wandert mit der Bestellung in die Wawi und lässt sich dort in Ansichten und Workflows auswerten – zum Beispiel, um ungeprüfte Aufträge gar nicht erst in den Versand zu lassen. Eine Einrichtung in der Wawi braucht es dafür nicht.
  • Ein Kundenfeld am Kunden, damit ein einmal geprüfter Kunde beim nächsten Kauf nicht erneut gefragt wird. Hier ist eine Einrichtung nötig: Die Wawi übernimmt ein Kundenfeld des Shops nur in ein gleichnamiges eigenes Feld. Heißt das Feld im Shop Altersgeprueft und in der Wawi anders, kommt der Wert nicht an – und niemand bekommt eine Fehlermeldung.

Prüfen Sie beides einmal mit einer echten Testbestellung, bevor Sie scharf schalten. Dass Felder „eigentlich“ gesetzt sind, hat schon viele Stunden Fehlersuche gekostet.

Umstieg von einem bestehenden Plugin

Wer schon geprüft hat, hat Bestandsdaten – und die sind wertvoll: Jeder bereits verifizierte Kunde, der nach dem Umstieg erneut durch die Prüfung muss, ist ein potenzieller Abbruch. Die verbreiteten Lösungen legen ihre Freigaben in eigenen Tabellen ab, etwa TOOLPIXX in xplugin_tlpxx_user_verification und WebmasterWare in xplugin_wmw_schufa_customerlegalage.

Der entscheidende Satz dazu: Diese Daten vor der Deinstallation übernehmen. Der Plugin-Manager fragt beim Deinstallieren zwar nach, ob die Daten und ob die Datenbanktabellen des Plugins entfernt werden sollen – aber auf diese Rückfrage wollen Sie sich nicht verlassen. Wer einmal bestätigt hat, holt die Freigaben nicht zurück. Legen Sie außerdem vor der Übernahme eine Sicherung der Quelltabelle an und gleichen Sie danach ab, dass übernommene plus verbliebene Einträge die gesicherte Zeilenzahl ergeben.

Checkliste vor dem Einschalten

  • Funktionsattribut am Artikel gesetzt – und nachgezählt, wie viele Artikel es trifft
  • Kundenfeld in der Wawi unter demselben Namen angelegt
  • Geburtsdatum in der Adresseingabe als Pflichtfeld – sonst fehlt der Prüfung die Grundlage
  • Prüfweg eingerichtet und mit einer echten Bestellung getestet, auch der Fehlerfall
  • Versandart mit Altersnachweis hinterlegt und in der Wawi der richtigen Versandart zugeordnet
  • Bestandsfreigaben aus dem alten Plugin übernommen – vor dessen Deinstallation
  • Datenschutzerklärung um den Prüfdienst ergänzt, Einwilligungstext an der Abfrage

Die Datenschutzseite: Was Sie speichern, müssen Sie auch herausgeben

Eine Altersprüfung erzeugt personenbezogene Daten: Geburtsdatum, Prüfzeitpunkt, Prüfweg, Ergebnis, bei Fehlversuchen oft auch eine IP-Adresse. Verlangt ein Kunde Auskunft nach Art. 15 DSGVO, gehören diese Daten in die Antwort – zusammen mit allem anderen, was der Shop über ihn gespeichert hat: Bestellungen, Adressen, Bewertungen, Newsletter-Verlauf, Kontaktanfragen. Nach Art. 20 DSGVO kommt auf Wunsch ein maschinenlesbares Format dazu.

Das ist kein Nebenschauplatz, sondern die Kehrseite derselben Medaille: Wer aus Jugendschutzgründen mehr Daten erhebt, hat bei der Auskunft mehr zusammenzutragen. Zwei Dinge erleichtern das erheblich – IP-Adressen nur gekürzt oder als Prüfsumme speichern, und Ausweisnummern gar nicht. Was nicht gespeichert ist, muss auch nicht herausgegeben werden.

Was ich Händlern rate

Fangen Sie bei der Versandart an, nicht beim Shop. Die Alterssichtprüfung bei der Zustellung ist die Stufe, die rechtlich am wenigsten angreifbar ist und am schnellsten steht. Die Prüfung im Bestellvorgang kommt danach – und dort lohnt sich der Blick auf die Conversion: Jede zusätzliche Eingabe im Bestellvorgang kostet Abschlüsse. Ein Verfahren, das geprüfte Kunden wiedererkennt, ist deshalb mehr wert als eines, das jedes Mal fragt.

Ich habe die hier beschriebenen Wege in die Shop-Suite PRO eingebaut, mein eigenes Plugin für JTL-Shop – beide Prüfwege, die Rückgabe in die Wawi und die Übernahme aus TOOLPIXX und WebmasterWare. Wer die Suite nicht braucht, bekommt dieselbe Prüfung seit November 2026 auch als einzelnes Plugin – für JTL-Shop und neun weitere Shopsysteme. Das macht die Entscheidung aber nicht für Sie: Welcher Weg zu Ihrem Sortiment passt, hängt an Ihrer Marge, Ihrem Bestellaufkommen und daran, wie viel Prüfung Ihre Kunden mitmachen. Wenn Sie mögen, schauen wir uns das gemeinsam an.

Häufige Fragen

Bringt JTL-Shop eine Altersprüfung mit?

Nein. JTL-Shop liefert die Felder, an denen eine Prüfung ansetzen kann – Funktionsattribute am Artikel, Versandklassen, Auftragsattribute und Kundenfelder –, aber kein Prüfverfahren. Das kommt über ein Plugin oder eine eigene Entwicklung dazu.

Was bedeutet das Funktionsattribut fsk18?

fsk18 ist der verbreitete Vorgabename, mit dem Altersprüfungs-Plugins einen Artikel als altersbeschränkt erkennen. Er ist kein JTL-Standard, sondern eine Konvention: Jedes Plugin legt in seinen Einstellungen fest, welches Attribut es auswertet, und die meisten lassen mehrere zu. Beim Wechsel zwischen Plugins deshalb prüfen, ob der Name übereinstimmt.

Reicht die Prüfung im Shop ohne Altersnachweis bei der Zustellung?

Nein. Die Rechtsprechung verlangt beides: die Prüfung vor dem Versand und die Sicherstellung, dass die Sendung nicht von einem Minderjährigen entgegengenommen wird. Eine Prüfung im Bestellvorgang allein lässt die zweite Stufe offen.

Verschlechtert der SCHUFA-IdentitätsCheck den Score meiner Kunden?

Nein. Der IdentitätsCheck ist eine Identitäts- und Altersabfrage, keine Bonitätsauskunft. Er wird nicht als Kreditanfrage gewertet und wirkt sich nicht auf den Score aus. Die Einwilligung des Kunden braucht er trotzdem.

Was passiert mit den Freigaben, wenn ich das alte Plugin deinstalliere?

Das hängt davon ab, wie Sie die Rückfragen beantworten: Der Plugin-Manager fragt beim Deinstallieren, ob die Daten des Plugins gelöscht werden sollen und ob auch seine Datenbanktabellen entfernt werden. Ein unbedachtes Bestätigen kostet die Freigaben endgültig. Übernehmen Sie Bestandsfreigaben deshalb vor der Deinstallation – danach hilft nur noch ein Datenbank-Backup.

Muss ich das Geburtsdatum verpflichtend abfragen?

Für die Prüfung gegen eine Auskunftei ja – ohne Geburtsdatum gibt es keinen Abgleich. Rechnen Sie damit, dass ein zusätzliches Pflichtfeld im Bestellvorgang Abschlüsse kostet, und setzen Sie es deshalb erst, wenn die Prüfung wirklich eingeschaltet wird.

Quellen

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